Was steht im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2017?

Spielautomaten können ein ziemlich schnelles Glück versprechen. Dabei geht es lediglich um ein bisschen Zocken und schon klingelt das Geld in der Kasse. Allerdings ist somit auch das Suchtpotential besonders hoch.

Und in Deutschland ist das Potenzial dieser Sucht äußerst hoch. Etwa 200.000 bis knapp 400.000 Menschen innerhalb Deutschlands gelten als glücksspielsüchtig und noch viel mehr Menschen sind Spielsucht gefährdet. Suchtexperten vertreten die Einschätzung, dass es noch weitaus mehr sein können. Um diese Suchtgefahren einzudämmen, wird auch das Glücksspiel innerhalb Deutschlands staatlich reguliert. Am 1. Juli 2017 werden gewisse Regeln in Bezug auf die Glücksspiele sogar noch ein wenig verschärft.

Denn zu diesem Zeitpunkt treten Änderungen des Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, welche einige Zeit ziemlich strittig waren. Damit ersetzen sie den bestehenden Staatsvertrag, welcher noch aus dem Jahr 2012 stammt.

Unter den wichtigsten Neuerungen zählen unter anderem:

  • Zwischen den Spielhallen gelten neue Mindestabstände. Jedes Bundesland entscheidet dabei selber für sich, wie groß diese sind. Zum Beispiel gelten in Nordrhein-Westfalen 350 Meter Abstand und in Schleswig-Holstein 300 Meter. In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sind es dahingegen 500 Meter.
  • Vom Staat werden nun keinerlei Mehrfachkonzessionen vergeben. Stattdessen wird somit bloß noch eine Konzession für jeweils zwölf Geräte vergeben. Wenn also neue Spielhallen gegründet werden, dürfen dort nur noch zwölf Automaten stehen. Bestehende Konzessionen für die Mehrfachkomplexe verlieren darüber hinaus ihre Gültigkeit.
  • Ab dem 1. Juli 2017 dürfen Geldautomaten nicht länger innerhalb oder auch in unmittelbarer Nähe zu Spielhallen stehen. Dabei soll ein Mindestabstand verhindern, dass Spielsüchtige sich somit sehr leicht Nachschub besorgen können, wenn sie ihr ganzes andere Geld bereits verspielt haben.
  • Aufgrund der euphemistischen Bedeutung ist der Begriff Casino nun verboten. Denn durch diese eher glamouröse Assoziation könnte er den Spielanreiz nur noch erhöhen.
  • Zu Gymnasien und auch Berufsschulen muss dabei ein Mindestabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. In Berlin hingegen sind es ganze 200 Meter. Somit soll der Anreiz auch für sehr junge Spieler damit minimiert werden.
  • Spielhallenbetreiber, welche gegen diesen neuen Glücksspielstaatsvertrag verstößen, müssen darüber hinaus mit sehr viel höheren Bußgeldern rechnen. Wahrscheinlich werden sogar viele Spielhallenbetreiber gegen diesen neuen Vertrag klagen, damit sie gewisse Ausnahmeregelungen für sich erzwingen.

Laut Suchtexperten ist des Weiteren ein wichtiger Schritt getan, weil die Automaten in Gaststätten und auch Kneipen minimiert wird. Auch hier herrscht großes Suchtpotential. Dieses kommt aufgrund einer hohen Ereignisfrequenz zustande. Das bedeutet also, dass Spieler im Sekundentrakt neue Spiele beginnen können. Das ist dabei anders als beim Lotto. Denn hier können die Spieler nur jeweils Mittwoch einen Schein abgeben und am Samstag erfahren, ob man dabei etwas gewonnen hat.